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Landesförderung Wien – Photovoltaik 2012

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung in privaten Haushalten. Einreichen können Privatpersonen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 % der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Es ist eine Förderungsobergrenze von 1.000 Euro pro kWpeak vorgesehen. mehr

Bei Inanspruchnahme einer Förderung des Klima- und Energiefonds ab 2012 kann um eine Zusatzförderung des Landes Wien angesucht werden. Damit ist insgesamt eine Förderung bis 1.300 Euro/kWp bzw. maximal 40 % der förderungsfähigen Gesamtkosten möglich. Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme (Materiallieferung, Montage, etc.) darf in diesem Fall erst nach der Antragstellung für die Klima- und Energiefondsförderung begonnen werden.

Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie den Link zum Online-Antrag zur Landesförderung Wien, die ab dem 01.01.2012 ausschließlich online möglich ist.

ACHTUNG: Um zusätzlich zur Förderung des Landes Wien eine Förderung des Klima- und Energiefonds (Bundesförderung) beziehen zu können, stellen Sie bitte zuerst einen Antrag für die Bundesförderung! Zwischen 25.04.2012 18:00 Uhr und 30.06.2012 18:00 Uhr ist eine Einreichung der Förderungsanträge unter folgendem Link möglich:
www.pv2012.at

Im Anschluss an die Einreichung beim Klima- und Energiefonds werden Sie automatisch auf die Online-Plattform zur Landesförderung Wien weitergeleitet.

Ihre vollständig eingereichten Antragsunterlagen werden durch unsere Mitarbeiter/innen geprüft und beurteilt. Gleichzeitig erhalten Sie ein Bestätigungsmail über den Eingang Ihres Antrages bei der KPC. Aufgrund Ihrer Antragsunterlagen wird ein Förderungsvorschlag erarbeitet und den Gremien des Landes Wien zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Diesem liegt die Annahmeerklärung bei, welche Sie fristgerecht an die KPC retournieren müssen, damit der Vertrag rechtswirksam wird.

Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller geforderten Unterlagen. Nach der positiven Prüfung durch unsere Mitarbeiter/innen erfolgt die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik
T: +43 (1) 31 6 31-730
F: +43 (1) 31 6 31-99730
Serviceteam Photovoltaik
   Eine Förderung des Landes Wien    /uploads/logo wien