Language
Deutsch
English
Schrift vergrößernSchrift verkleinern

Wasserversorgung

Was wird gefördert?
Die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen), Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und Wasseraufbereitung sowie Sanierungen von diesen Anlagen mit Baubeginn vor 01.04.1973, Aufwendungen für Schutz- und Schongebiete, die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters, Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Wasserversorgungsanlage (z.B. Trinkwasserkraftwerke, Photovoltaik-Anlagen) sowie zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen u.a.m.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Verbände, Genossenschaften, Gemeinden mit einem Dritten (z.B. Unternehmen) sowie sämtliche private und juristische Personen, die einen Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung von mehr als 100 Metern errichten.

Wie hoch ist die Förderung?
15% der förderfähigen Investitionskosten. Das Ausmaß der Förderung eines digitalen Leitungskatasters beträgt EUR 2,- pro Laufmeter erfasster Wasserleitung.

                                Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein