Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m., die Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursacht.
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 60% der förderfähigen Investitionskosten zuzüglich einer verpflichtenden Landesförderung.
Einreichstelle
Förderungsansuchen sind im Wege des Amtes der Landesregierung zu stellen. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.