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Gewässerökologie kommunal

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die nicht im WBFG gefördert werden können und nicht im Zusammenhang mit einer Wasserkraftnutzung stehen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m., die Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursacht.

Wie hoch ist die Förderung?
Max. 60% der förderfähigen Investitionskosten zuzüglich einer verpflichtenden Landesförderung.

Einreichstelle
Förderungsansuchen sind im Wege des Amtes der Landesregierung zu stellen. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.

DI Stefan Heidler
T: 01/31631- 410
F: 01/31631-104
Stefan Heidler
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