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Sonderaktion E-Ladestation (klima:aktiv mobil)

Was wird gefördert?
Investitionen zur Anschaffung von maximal 50 E-Ladestationen. Die Aktion ist zeitlich bis 30. Juni 2012 befristet.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale in der Höhe von 250 Euro pro Ladestation für einspurige Fahrzeuge bzw. 500 Euro pro Ladestation für mehrspurige Fahrzeuge, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.

Voraussetzungen
Online-Antragsstellung vor Anschaffung bzw. Baubeginn der E-Ladestationen erforderlich.

Kontakt

Serviceteam E-Ladestationen
T: 01/31631-714
F: 01/31631-104
Serviceteam E-Ladestationen
Eine Förderung des Lebensministeriums /uploads/Logo klima:aktiv