Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs, Forcierung des Fahrradeinsatzes auch in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr, Betrieb von Projekten zur Attraktivierung des Radverkehrs, Informations- und Marketingmaßnahmen für den Radverkehr.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind (Gebietskörperschaften, Betriebe, Verbände, gemeinnützige Vereine etc.).
Wie hoch ist die Förderung?
In Abhängigkeit vom Förderwerber und den gesetzten Maßnahmen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten, der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Antragsstellung vor Projektbeginn; bei baulichen Maßnahmen Anwendung der entsprechenden Richtlinien (RVS 03.02.13 Radverkehr); Eigenmittelanteil für Gebietskörperschaften mind. 25%.