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Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus (klima:aktiv mobil)

Was wird gefördert?
Investitionen in Maßnahmen und Initiativen zur Vermeidung und Verringerung von klimarelevanten Gasen (insb. CO2) für umweltfreundliche, nachhaltige Verkehrsabwicklung und sanfte Mobilität im Bereich des Tourismus- und Freizeitverkehrs.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die im Freizeit- und Tourismusbereich unternehmerisch tätig sind (Gebietskörperschaften, Betriebe, Verbände, gemeinnützige Vereine).

Wie hoch ist die Förderung?
In Abhängigkeit vom Förderwerber und den gesetzten Maßnahmen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten, der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.

Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, der Eigenmittelanteil für Gebietskörperschaften bei mind. 25% liegen.

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität
T: 01/31631-716
F: 01/31631-104
Serviceteam Verkehr und Mobilität
Eine Förderung des Lebensministeriums /uploads/Logo klima:aktiv