Was wird gefördert?
Investitionen in Maßnahmen und Initiativen zur Vermeidung und Verringerung von klimarelevanten Gasen (insb. CO2) für umweltfreundliche, nachhaltige Verkehrsabwicklung und sanfte Mobilität im Bereich des Tourismus- und Freizeitverkehrs.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die im Freizeit- und Tourismusbereich unternehmerisch tätig sind (Gebietskörperschaften, Betriebe, Verbände, gemeinnützige Vereine).
Wie hoch ist die Förderung?
In Abhängigkeit vom Förderwerber und den gesetzten Maßnahmen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten, der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, der Eigenmittelanteil für Gebietskörperschaften bei mind. 25% liegen.