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Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden

Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 21 % der
förderungsfähigen Kosten!

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können österreichischen Gemeinden.

Bitte beachten Sie die ergänzenden Förderungsbestimmungen für Gemeinden. mehr

Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur
Antragstellung
sowie den Link zum Online-Antrag.

Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.

Weitere Informationen
Deails zur Förderungsvergabe
(Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Klimaschutz in Gemeinden - Gebäudesanierung
T: 01/31631-712
F: 01/31631-104
Serviceteam Klimaschutz in Gemeinden - Gebäudesanierung
                                Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein