Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden
Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 21 % der
förderungsfähigen Kosten!
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können österreichischen Gemeinden.
Bitte beachten Sie die ergänzenden Förderungsbestimmungen für Gemeinden.
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Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie das
Infoblatt zur
Antragstellung sowie den
Link zum Online-Antrag.
AuszahlungDie Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im
Infoblatt zur Endabrechnung.
Weitere Informationen
Deails zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.
Eine Förderung des