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Altlastensanierung

Was wird gefördert?
Maßnahmen, die zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast erforderlich sind: Vorleistungen (Erkundungen, Planungen), Bauleistungen, Räumungs- und Entsorgungsleistungen, immaterielle Nebenleistungen (z.B. Bauaufsicht), Beweissicherungsmaßnahmen, Entschädigungsleistungen, Wiederherstellungsmaßnahmen sowie laufende Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen (Betriebskosten).

Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer können - unabhängig von ihrer Rechtsbeziehung zur Altlast - stets als Förderungswerber auftreten. Weiters Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz.

Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 55% bis 95% der förderungsfähigen Kosten. Das Förderungsausmaß für Kommunen als Förderungsnehmer wird durch die Kriterien "Prioritätenklasse der Altlast" und „für die Verschmutzung Verantwortlicher" bestimmt.
Der Altlastenbeitrag kann bis zu 100% gefördert werden.

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