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Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen

Was wird gefördert?
In Eigeninitiative gesetzte Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen sowie Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM10.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind; Energieversorgungsunternhehmen.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Standardfördersatz zur Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen ist abhängig vom Anteil der reduzierten Masse, jedoch max. 30% (Vermeidungsmaßnahmen) bzw. max. 20% (Verringerung) der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.
Der Standardfördersatz zur Vermeidung bzw. Verringerung von Staubemissionen beträgt 25% der umweltrelevanten Investitionskosten.

Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 35.000,- betragen.

Serviceteam

Serviceteam Weitere Förderungen
T: 01/31631-722
F: 01/31631-104
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