Was wird gefördert?
In Eigeninitiative gesetzte Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmimmissionen durch alternative Produktionsmethoden und zur Verringerung von Lärmimmissionen durch geeignete bauliche Maßnahmen (Sekundärmaßnahme).
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit sowie Großveranstalter.
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 20% (Vermeidungsmaßnahmen) bzw. max. 10% (Sekundärmaßnahmen) der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 35.000,- betragen.
Lärmimmissionsgutachten vor und nach Durchführung der Maßnahme sind erforderlich.