Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben Lärmschutz, Demonstrationsanlagen
Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 40 % der förderungsfähigen Kosten!
Gefördert werden Maßnahmen, die betrieblichen Lärm (ausgenommen Verkehrslärm) auf für Anrainer zumutbare Intensitäten reduzieren. Weiters werden Pilot- oder Demonstrationsanlagen gefördert, die aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung von diversen Umweltbelastungen verwirklicht werden können.
Die Förderung für Demonstrationsanlagen beträgt bei Projekten zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz bis zu 40 % und bei allen anderen Projekten bis zu 30 % der Mehrkosten, die im Vergleich zu einer konventionellen Anlage entstehen.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
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Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.
Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.
Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.
Eine Förderung des