Was wird gefördert?
In Eigeninitiative gesetzte Maßnahmen zur Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, -geräten und Sonderfahrzeugen gemäß der VERT-Filterliste des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale von EUR 2.500.- pro nachgerüstetem Filter (als „De-minimis"-Beihilfe), maximal jedoch 30% der Investitionskosten.
Voraussetzungen
Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung. Es werden Rechnungen ab 01.10.2009. anerkannt.