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Luftreinhaltung

Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten!

Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen und Staub im industriellen und gewerblichen Anlagenbereich sowie die Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, -geräten und Sonderfahrzeugen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr 


Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Antragstellung von der Art der Maßnahme abhängt. Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag. Für die Massnahme "Nachrüsten von Partikelfiltern in Fahrzeugen" ist bei der Online-Antragstellung zusätzlich das ausgefüllte Formular zur Abrechnung hochzuladen.


Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.


Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

 

Kontakt

Serviceteam Partikelfilter
T: 01/31631-714
F: 01/31631-104
Serviceteam Partikelfilter
Serviceteam Sonstige Massnahmen
T: 01/31631-716
F: 01/31631-104
Serviceteam Sonstige Massnahmen
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