Förderung von Energiesparmaßnahmen
Neben dem Management der Umweltförderungen des Bundes übernimmt die Kommunalkredit Public Consulting seit 2011 auch das Förderungsmanagement für das Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm im Auftrag des Landes Tirol. Die Antragstellung der Tiroler Landesförderung erfolgt automatisch mit dem Antrag der Umweltförderung des Lebensministeriums.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Thermische Gebäudesanierungen, Wärmepumpen, Energetische Optimierung von Betriebsgebäuden, Wärmerückgewinnungsanlagen) sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger (Solaranlagen) mit Projektstandort in Tirol.
Wer kann gefördert werden?
KMU's in Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie Betreiber touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen (Details siehe Infoblatt)
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung, teilweise in Form von Pauschalsätzen. Die Förderung wird als „de-minimis" Förderung vergeben.
Voraussetzungen
Es gelten die Förderungsvoraussetzungen der Umweltförderung (UFI). Details zu den einzelnen Projektkategorien finden Sie im Infoblatt in der rechten Downloadbox.