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Fernwärme-Leitungsausbau

Was wird gefördert?
Infrastrukturleitungen im Sinne des § 3 Ziffer 7a Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (Wärme- und Kältetransportleitungen) zur Erschließung neuer oder zur Verdichtung bestehender Fernwärmeanschlussgebiete.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Energieversorgungsunternehmen als Fernwärmenetzbetreiber.

Wie hoch ist die Förderung?
300 Euro / Tonne jährliche CO2-Reduktion, max. 50.000 Euro je Projekt.

Voraussetzungen
Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen. Das Förderungsprogramm KLUP ergänzt im Förderschwerpunkt Fernwärme-Leitungsausbau die Förderungsmöglichkeiten des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes (WKLAG). Mit der Einreichung Ihres Antragsformulars bei der KPC beantragen Sie nur die KLUP-Förderung.

Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Projektstandort im Land Salzburg.

Kontakt

Serviceteam Nahwärmeversorgung
T: 01/31631-719
F: 01/31631-104
Serviceteam Nahwärmeversorgung
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