Was wird gefördert?
Infrastrukturleitungen im Sinne des § 3 Ziffer 7a Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (Wärme- und Kältetransportleitungen) zur Erschließung neuer oder zur Verdichtung bestehender Fernwärmeanschlussgebiete.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Energieversorgungsunternehmen als Fernwärmenetzbetreiber.
Wie hoch ist die Förderung?
300 Euro / Tonne jährliche CO2-Reduktion, max. 50.000 Euro je Projekt.
Voraussetzungen
Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen. Das Förderungsprogramm KLUP ergänzt im Förderschwerpunkt Fernwärme-Leitungsausbau die Förderungsmöglichkeiten des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes (WKLAG). Mit der Einreichung Ihres Antragsformulars bei der KPC beantragen Sie nur die KLUP-Förderung.
Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Projektstandort im Land Salzburg.