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e-Mobilität – mehrspurige KFZ

Was wird gefördert?
Anschaffung von bis zu zwei Elektrofahrzeugen der Klasse M1 oder N1 (bzw. von bis zu 15 Fahrzeugen für Leasingunternehmen).

Wer kann eine Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Leasingunternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

Wie hoch ist die Förderung?
3.000 Euro pro KFZ bei Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, 2.000 Euro bei Verwendung von Strom aus konventionellen Energiequellen. Die Förderung wird als „De-minimis"-Beihilfe ausbezahlt.

Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss ausschließlich elektrisch betrieben werden.
Der Antrag muss vor Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen. Mit der Einreichung des Antragsformulars für klima:aktiv mobil bzw. im Rahmen der Umweltförderung im Inland wird automatisch auch die KLUP-Förderung beantragt und von der KPC bearbeitet.

Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Unternehmensstandort und das Einsatzgebiet der Fahrzeuge im Land Salzburg.

Kontakt

Serviceteam Fahrzeuge mit alternativem Antrieb
T: 01/31631-714
F: 01/31631-104
Serviceteam Fahrzeuge mit alternativem Antrieb
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