Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Vermeidung, zur stofflichen und thermischen Verwertung oder zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit.
Wie hoch ist die Förderung?
Standardfördersatz abhängig von der Art der durchgeführten Maßnahme und dem Ausmaß der erzielten Abfallreduktion:
Vermeidung max. 25-30%
Stoffliche Verwertung max. 15-20%
Thermische Verwertung max. 10%
Sonst. Behandlung max. 10%
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 35.000,- betragen.