Was wird gefördert?
Nationale Forschungs- und Demonstrationsprojekte, die im Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen gemäß der Umweltförderung im Inland stehen.
Europäische Forschungs- und Demonstrationsprojekte mit Partnern aus Zielländern der Umweltförderung im Ausland, die im Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen gemäß der Umweltförderung im Inland stehen.
Nationale Kofinanzierung europäischer Forschungs- und Demonstrationsprojekte im Rahmen der europäischen Forschungsprogramme (Rahmenprogramm, ALTENER, SAVE etc.), die im Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen gemäß der Umweltförderung im Inland stehen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit sowie private Forschungsinstitutionen.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 50% der förderungsfähigen Kosten, im Normalfall maximal EUR 400.000,-.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen ausschließlich die in Österreich anfallenden Kosten für F&E.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.
Die Beteiligung der Umweltförderung im Inland an europäischen Forschungsprojekten mit der Ausstellung eines Letter of Intention zur möglichen Kofinanzierung setzt einen entsprechenden Call der Europäischen Kommission voraus. Der Zuschlag der konkreten Förderung hängt von der Förderung des Projektes durch die Europäische Kommission ab.