EU-Förderung ELER M321c (2007-2013)
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der Landbewirtschaftung und soll die Lebensqualität im ländlichen Raum steigern und die Diversifizierung der Wirtschaft fördern.
Was wird gefördert?
Eine Kofinanzierung aus ELER-Mitteln ist für im Sinne der Umweltförderung im Inland förderungsfähige Projekte der Förderungsschwerpunkte Biomasse-Nahwärme, Biomasse-KWK und Wärmeverteilung bis zu einer gesamten thermischen Nennleistung von 4MW möglich.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei ELER-kofinanzierten Projekten wird ein Teil der gemäß UFI berechneten Fördersumme aus Mitteln des ELER bestritten. Zusätzlich zur Fördersumme wird ein Verwaltungszuschlag von 5% der umweltrelevanten Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10.000,- gewährt.
Voraussetzungen
Werden im Rahmen der Antragstellung in der UFI von der KPC geprüft. Für ELER-kofinanzierte Projekte benötigte Unterlagen werden im Rahmen der Förderabwicklung von der KPC angefordert.