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EU-Förderungen EFRE

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (2007-2013)

Der Europäische Fonds für nationale Entwicklung hat die Aufgabe, Investitionen zu fördern und zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. Finanzierungsschwerpunkte sind Forschung, Innovation, Umweltschutz und Risikoprävention, wobei auch den Infrastrukturinvestitionen vor allem in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand weiterhin eine wichtige Rolle zukommt.

Was wird gefördert?
Eine Kofinanzierung aus EFRE-Mitteln ist für im Sinne der Umweltförderung im Inland förderungsfähige Projekte mit Standort in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg (jeweils Mindestinvestitionsgrenze 15.000 Euro) und Salzburg (Mindestinvestitionsgrenze 25.000 Euro) möglich.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird.

Wie hoch ist die Förderung?
Bei EFRE-kofinanzierten Projekten wird ein Teil der gemäß UFI berechneten Fördersumme aus Mitteln des EFRE bestritten. Zusätzlich zur Fördersumme wird ein Verwaltungszuschlag von 5 % der umweltrelevanten Investitionskosten, jedoch maximal  10.000 Euro gewährt.

Voraussetzungen
Werden im Rahmen der Antragsstellung in der UFI von der KPC geprüft. Wesentliche Kriterien für eine EFRE-Förderung stellen neben der inhaltlichen Prüfung dabei der Projektstandort und die Branche des Förderwerbers dar.

Kontakt

Heide Schwameis
T: 01/31631-275
F: 01/31631-104
Heide Schwameis
                                Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein