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EU-Förderungen EFRE

EU-Förderung EFRE (2007-2013)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Der Europäische Fonds für nationale Entwicklung hat die Aufgabe, Investitionen zu fördern und zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. Finanzierungsschwerpunkte sind Forschung, Innovation, Umweltschutz und Risikoprävention, wobei auch den Infrastrukturinvestitionen vor allem in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand weiterhin eine wichtige Rolle zukommt.

Was wird gefördert?
Eine Kofinanzierung aus EFRE-Mitteln ist für im Sinne der Umweltförderung im Inland förderungsfähige Projekte mit Standort in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg (jeweils Mindestinvestitionsgrenze EUR 15.000,-) und Salzburg (Mindestinvestitionsgrenze EUR 25.000,-) möglich.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird.

Wie hoch ist die Förderung?
Bei EFRE-kofinanzierten Projekten wird ein Teil der gemäß UFI berechneten Fördersumme aus Mitteln des EFRE bestritten. Zusätzlich zur Fördersumme wird ein Verwaltungszuschlag von 5% der umweltrelevanten Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10.000,- gewährt.

Voraussetzungen
Werden im Rahmen der Antragsstellung in der UFI von der KPC geprüft. Wesentliche Kriterien für eine EFRE-Förderung stellen neben der inhaltlichen Prüfung dabei der Projektstandort und die Branche des Förderwerbers dar.

Heide Schwameis
T: 01/31631-275
F: 01/31631-104
Heide Schwameis
                                                  Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein