Was wird gefördert?
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 1 Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung im Inland sowie Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Maßnahme max. 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten für Maßnahmen gemäß §4 (1) lit.a und c Förderungsrichtlinien 2009 sowie max. 30% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten für Maßnahmen gemäß §4 (1) lit. b und d Förderungsrichtlinien 2009; wird ausschließlich als Nicht-„De-minimis"-Förderung vergeben.
Voraussetzungen
Das Ansuchen muss vor Projektbeginn erfolgen. Durch die Realisierung der Pilot- oder Demonstrationsanlage wird der praxisnahe Einsatz, die Markttauglichkeit und die Wirtschaftlichkeit von Anlagen erprobt und nachgewiesen.