Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen.
Was wird gefördert?
Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte in Zusammenhang mit der Verarbeitung in Produktionsanlagen oder dem gewerblichen Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 25% der umweltrelevanten Investitionskosten.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.