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Abwasserbeseitigung

Was wird gefördert?
Die Ersterrichtung von Abwasserreinigungsanlagen (ARA), Abwasserableitungsanlagen (Kanalisation inklusive zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) und Schlammbehandlungsanlagen, die Sanierung von Abwasserableitungsanlagen mit Baubeginn vor 01.04.1973, die Anpassung von ARA an den Stand der Technik, die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters, Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlage (z.B. Faulgasanlagen, Photovoltaik-Anlagen) sowie zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen u.a.m.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Verbände, Genossenschaften, Gemeinden mit einem Dritten (z.B. Unternehmen) sowie sämtliche private und juristische Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz von mehr als 100 Metern errichten.

Wie hoch ist die Förderung?
8% bis 50% der förderfähigen Investitionskosten zzgl. einer Pauschalförderung bei Linienbauwerken (beschränkt mit max. 20% der Investitionskosten). Das Ausmaß der Förderung eines digitalen Leitungskatasters beträgt EUR 2,- pro Laufmeter erfasstem Kanal.

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