Was wird gefördert?
Maßnahmen zur CO2-Reduktion aus dem betrieblichen Verkehr wie z.B. CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks, betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs, Maßnahmen zur Reduktion der Verkehrsleistungen sowie Mobilitätsdienstleistungen, Verkehrsinformations- und Logistiksysteme.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Verkehrsverbünde sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktsbestimmter Tätigkeit.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten, der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.