Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung und längstens bis zum 31.12.2012 zu erfolgen hat.
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag. Weiters ist bei der Online-Antragstellung zusätzlich das ausgefüllte Formular zur Abrechnung hochzuladen.
Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.
Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.