Was wird gefördert?
Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden. Insbesondere die Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des Daches, der Außenwände sowie der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens, die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren, der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes sowie Verschattungssysteme.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit, Contractoren, Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, erfasst werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 30% der umweltrelevanten Investitionskosten. Der Förderungssatz orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität, d.h. dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 35.000,- betragen und die Errichtung des Gebäudes muss vor dem 01.01.1990 (Datum der Baubewilligung) stattgefunden haben.