Was ist die Umweltförderung im Inland?
Die Umweltförderung im Inland ist ein Förderungsprogramm des Lebensministeriums für Betriebe, das von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt wird. Mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen werden Unternehmen beim Einsatz umweltfreundlicher Technologien unterstützt. Maßnahmen im Privat- oder Wohnbaubereich sind nicht förderungsfähig.Kann ich neben der Umweltförderung auch andere Förderungen in Anspruch nehmen?
Investitionen bzw. Anlagenteile, die im Rahmen der Umweltförderung gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig durch andere Bundesförderstellen (Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH - ÖHT, ERP-Fonds, Austria Wirtschaftsservice GmbH - AWS, etc.) unterstützt werden. Für darüber hinausgehende Projektteile ist die Inanspruchnahme anderer Bundesförderungen hingegen möglich.Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Landesförderungen für das Projekt ist möglich. Wichtig ist, dass bei Einreichung alle weiteren Förderstellen, bei denen das Projekt ebenfalls eingereicht wurde, bekannt gegeben werden.
Was ist bei EU-kofinanzierten Projekten zu beachten?
Mit dem Förderungsansuchen beantragt der Förderwerber automatisch die Gewährung von EU-Mitteln im Rahmen des EFRE-Programms (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung). Im Zuge der Beurteilung des Förderungsansuchens wird geprüft, ob eine Kofinanzierung aus Mitteln des EFRE möglich ist. Wesentliche Kriterien für eine EFRE-Förderung stellen neben der inhaltlichen Prüfung auch der Projektstandort (Zielgebiet Ziel 1, Ziel 2 oder Phasing Out) und die Branche des Förderwerbers dar.Ist der Bericht des Kreditinstitutes auch bei der Finanzierung aus Eigenmitteln erforderlich?
Der Bericht des Kreditinstitutes gibt Auskunft über Unternehmenskennzahlen und -beteiligungen, die Eigentümerstruktur, die Bonität des antragstellenden Unternehmens und die geplante Finanzierung der beantragten Maßnahme. Die Angaben sind vom Kreditinstitut (Hausbank) zu bestätigen und auch dann vorzulegen, wenn zur Finanzierung des Vorhabens kein Kredit in Anspruch genommen wird.Wer kann einen Förderungsantrag stellen?
En Förderungsantrag im Rahmen der Umweltförderung im Inland kann eingebracht werden von:
Wann soll ich eine "De minimis"-Beihilfe beantragen?
Eine "De minimis"-Beihilfe sollte beantragt werden, wenn:
Was versteht man unter der "privaten Nutzung" eines Gebäudes?
Da die Umweltförderung im Inland eine ausschließlich betriebliche Förderung ist, können Maßnahmen, die sowohl privat als auch gewerblich genutzte Objekte oder Anlagen betreffen, nur im Ausmaß der gewerblichen Nutzung gefördert werden. Die Förderungsbasis wird je nach Projekt nach verschiedenen Kriterien (Fläche, Wärmebedarf etc.) auf die private und gewerbliche Nutzung aufgeteilt. Für die Berechnung der Förderhöhe wird die private Nutzung abgezogen.Wann muss das Förderungsansuchen gestellt werden?
Das Förderungsansuchen muss unbedingt vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Es ist auch die Einreichung des Förderungsansuchens (Formular) vorab per Fax möglich. Als Zeitpunkt der Umsetzung einer Maßnahme gilt die Lieferung von Anlagenteilen oder der Beginn der Arbeiten auf der Baustelle. Planungen, Bestellungen und Anzahlungen für das Projekt vor diesem Zeitpunkt sind möglich. Das Einreichdatum für schriftliche Ansuchen zum Projekt bei anderen Landes- oder Bundesförderstellen wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland anerkannt.
Bei Projekten, die Solaranlagen bis 100m², Biomasse-Einzelanlagen bis 400kW, Wärmepumpen bis 400kW sowie Anschlüsse an Fernwärme bis 400kW betreffen, ist das Ansuchen nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung einzureichen.
Muss ich mit dem Baubeginn auf die Förderzusage warten?
Nein, mit der Umsetzung kann ab dem Einreichdatum (Einlangen des Ansuchens bei der KPC) begonnen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass es unter bestimmten Bedingungen auch zu einer Ablehnung der Förderung des eingereichten Projekts kommen kann.
Bei Projekten, die Solaranlagen bis 100m², Biomasse-Einzelanlagen bis 400kW, Wärmepumpen bis 400kW sowie Anschlüsse an Fernwärme bis 400kW betreffen, kann ohnehin erst nach Umsetzung der Maßnahme (jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung) eingereicht werden.
Weiters müssen bei der Errichtung von Biomasse-Nahwärmeanlagen und von Wärmeverteilernetzen für bestehende Biomasse-Nahwärmeanlagen bzw. Ökostromanlagen bei Baubeginn die Meilensteine I und II gemäß Qualitätsmanagementsystem "qm-heizwerke" erreicht und vom Q-Beauftragten bestätigt sein.
Wann erhalte ich eine Förderzusage?
Der Zeitraum von der Antragstellung bis zu einer Förderzusage beträgt üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten, hängt jedoch wesentlich von der Qualität der Antragsunterlagen und dem Umfang des Projekts ab.
Nach Einreichung wird der Förderungsantrag von der KPC zunächst auf formale und inhaltliche Vollständigkeit geprüft, eventuell fehlende Unterlagen werden schriftlich nachgefordert. Im nächsten Schritt wird der Förderungsantrag beurteilt und ein Förderungsvorschlag (positiv oder negativ) erstellt, über den der Förderwerber schriftlich informiert wird. Die dreimal jährlich tagende Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im In- und Ausland berät über die Förderungsvorschläge und empfiehlt dem Lebensminister die Förderung oder Ablehnung des Projekts. Im Falle einer positiven Entscheidung stellt die KPC einen Förderungsvertrag aus.
Muss ich zum Förderungsvorschlag Stellung nehmen?
Bevor der von der KPC ausgearbeitete Förderungsvorschlag der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im In-und Ausland zur Beratung vorgelegt wird, erhält der Förderwerber eine schriftliche Information über diesen Förderungsvorschlag. Wenn der Förderwerber mit dem ausgearbeiteten Vorschlag nicht einverstanden ist, kann er dazu Stellung nehmen. Erfolgt keine Stellungnahme, wird der Förderungsvorschlag unverändert der Kommission vorgelegt.
Wie lange habe ich für die Umsetzung eines geförderten Projekts Zeit?
Die Festlegung der Fertigstellungsfrist für ein gefördertes Projekt erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgröße und in Abstimmung mit dem Förderwerber. Der Umsetzungszeitraum sollte bei Standardprojekten nicht mehr als zwei Jahre betragen. Bei rechtzeitiger Beantragung ist in begründeten Fällen eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist möglich.Was muss ich bei der Endabrechnung beachten?
Spätestens 12 Monate nach Fertigstellung muss die Endabrechnung des Projekts bei der KPC vorgelegt werden. Folgende Unterlagen sind dabei erforderlich:
Bei Endabrechnungen für EU-kofinanzierte Projekte sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
Wann wird die Förderung ausbezahlt?
Die Förderung wird nach der Umsetzung des Projekts, der Vorlage und Prüfung der Endabrechnung und dem Nachweis der Einhaltung der erforderlichen Auflagen des Förderungsvertrages ausbezahlt.